Erste Schritte
Was zu tun ist im Trauerfall?
Durch den Verlust eines nahestehenden Menschen verliert man das eigene Gleichgewicht. Es wird einem förmlich der Boden unter den Füßen weggezogen. Die Folgen sind Schock und Trauer.
Was zu tun ist im Trauerfall?
Durch den Verlust eines nahestehenden Menschen verliert man das eigene Gleichgewicht. Es wird einem förmlich der Boden unter den Füßen weggezogen. Die Folgen sind Schock und Trauer.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, muss zuerst ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen wird dies automatisch veranlasst.
Sie dürfen den Verstorbenen noch weitere 36 Stunden nach dem Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg zu Hause behalten, um in Ruhe Abschied nehmen zu können. Wir können die hygienische Versorgung bei Ihnen vor Ort durchführen damit Sie zu Hause in Ihrem vertrauten Umfeld Abschied nehmen können. Wir stellen Ihnen ein mobiles Kühlungsgerät zur Verfügung, damit der Körper durchgehend gekühlt ist, dies verhindert den Veränderungsprozess des Körpers. In den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen sind in der Regel Abschiedsräume vorhanden, in denen Sie in aller Ruhe Abschied nehmen können.
Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Bevor weitere Schritte unternommen werden können, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Gerne organisieren wir die Bestattung für Sie, begleiten Sie in dieser Zeit, wir nehmen Ihnen den behördlichen Bürokratismus ab, damit Sie mehr Zeit für Ihre Trauer haben und sich auf sich selbst konzentrieren können.
Im Trauerfall sind neben behördlichen Formalitäten, Terminabsprachen mit dem Geistlichen oder einem freien Redner, der gärtnerischen Dekoration, der musikalischen Umrahmung und der Friedhofsverwaltung auch weitere Erledigungen zu beachten, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dies können Abmeldungen bei Krankenkassen, Versicherungen und Rententrägern sein, aber auch Geltendmachung von Ansprüchen aus Sterbegeldversicherungen oder Rentenansprüchen.
Beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist, muss spätestens am folgenden Werktag der Tod angezeigt und die Sterbeurkunde beantragt werden. Hierfür benötigt man folgende Urkunden:
Bei Ledigen
Geburtsurkunde
evtl. auch Abstammungsurkunde
Bei Verheirateten
Heiratsurkunde oder Familienbuch
Bei Verwitweten
Heiratsurkunde oder Familienbuch
Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen
Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder gerichtliches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung der Unterlagen, falls Sie nicht im Besitz der benötigten Unterlagen sein sollten. Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt werden.